Die Hinweisgeberschutz-Richtlinie gilt für alle Unternehmen mit einer Größe ab 50 Beschäftigten oder alternativ mit einem Jahresgesamtumsatz von mehr als 10 Millionen Euro.

Der Arbeitskreis Gesundheit e. V. dient zukünftig als unabhängige interne Meldestelle für Reha-Kliniken. Für unsere Mitglieder bieten wir diesen Service für 100,00 Euro zzgl. USt 19% pro Jahr an. Für Reha-Kliniken, die nicht Mitglied im Arbeitskreis Gesundheit e. V. sind, berechnen wir eine Pauschale von 500,00 Euro zzgl. USt 19% pro Jahr.

Das Anmeldeformular ist mit Klick auf das Bild hinterlegt.